Beanstandung

Betrifft: Nachrichten auf Radio DRS 1 vom 28. April 2001, 14'00 p.m.

Sehr geehrter Herr Schoch

Hiermit reiche ich Beanstandung wegen Konzessionsverletzung gem. Art. 4 RTVG gegen die rubrizierte Sendung ein; sie wurde auf Radio DRS 1 ausgestrahlt.

Die inkriminierte Sendung verletzte das Gebot der Sachgerechtigkeit indem behauptet wurde, die SVP hätte sich an ihrer Delegiertenversammlung in Sarnen OW gegen die Bewaffnung von Schweizer Truppen im Ausland ausgesprochen. Dies entspricht einer krassen, ja perfiden Verdrehung der Tatsachen und entspringt der Argumentation der Befürworter der Militärgesetzrevision, zu welche die SVP ihre Parole gefasst hat. Richtig ist, dass sich die SVP gegen die Entsendung von Schweizer Truppen ins Ausland ausgesprochen hat. Die Frage der Bewaffnung spielte beim Entscheid der Delegierten keine Rolle; sie sagten mit einer Mehrheit von 4 : 1 kategorisch NEIN zu Schweizer Truppen im Ausland - egal ob bewaffnet oder unbewaffnet.

Es ist nicht nur konzessionell unstatthaft, sondern auch politisch bedenklich, wenn sich SR DRS - wie im vorliegenden Fall geschehen - zum Sprachrohr einer bestimmten politischen Tendenz macht und dabei deren Terminologie übernimmt, wobei es kein Zufall ist, dass diese indirekte Parteinahme einmal mehr zuungunsten der SVP erfolgt ist. Bewusst versuchen die Befürworter der Militärgesetzrevision, den Eindruck zu erwecken, die SVP wolle Schweizer Soldaten nur unbewaffnet, also schutzlos ins Ausland schicken, was ja skandalös sei. Dass sich SR DRS einer solchen Lesart hingibt, ist allerdings in der Tat skandalös.

Ich bitte Sie daher, die Verletzung der Konzession zu konstatieren und eine Empfehlung an den Veranstalter abzugeben, inskünftig auf unsachgerechte Sendungen zu verzichten. Ich bestehe darauf, dass SR DRS bis zum 10. Juni die Position der SVP korrekt beschreibt, und zwar als eine Position, die Schweizer Soldaten im Ausland (und ausländische Soldaten in der Schweiz) grundsätzlich nicht duldet - unabhängig von der Frage der Bewaffnung. Alles andere käme einer einseitigen Parteinahme im Abstimmungskampf gleich, was zwangsläufig eine Beschwerde bei der UBI zur Folge hätte.

Mit freundlichen Grüssen

Philippe P. Mägerle, Zürich
Eidg. Delegierter SVP