 |
 |
 |
Keine
Überflugsrechte für das Versagen der UNO |
 |
Medienmitteilung
vom 19. Februar 2003
In zwei Wochen wird der Aufmarsch
der US-Truppen am Golf abgeschlossen sein. Dann wollen die USA und
Grossbritannien nach dem zweiten Blix-Bericht auch eine zweite UNO-Resolution
einbringen. Diese könnte den Weg für einen Krieg gegen
den Irak, der seit über zwanzig Jahren unter dem faschistisch-stalinistischen
Diktator Saddam Hussein leidet, endgültig freiräumen.
Die Schweiz wird bei einem hoffentlich vermeidbaren Waffengang der
USA mehrere Fragen zu beantworten haben. Die wichtigsten wären
wohl die der Überflugsrechte. Sollte es zu einem Präventivschlag
der USA ohne Billigung der UNO und damit des UNsicherheitsrates
kommen, so folgt aus dem Neutralitätsrecht zwingend, dass sich
die Schweiz neutral verhalten und mithin sämtliche Anfragen
bezüglich Überflugsrechten abschlägig beantworten
muss. Dies gilt für sämtliche Überflüge –
denn im Krieg ist kaum zu überprüfen, ob ein Transport
nun kriegerischen oder humanitären Zwecken dient.
Solange der Irak unter Saddam Hussein nicht ganz eindeutig internationale
Abkommen auf schwerwiegende Art und Weise bricht oder gar kriegerische
Angriffe auf Nachbarsstaaten starten sollte, muss die Schweiz –
solange sie den Geboten der Neutralität gehorchen will –
Überflugsrechte auch im Falle eines UN-Mandats verweigern.
Dies allein schon wegen der bekannten Schwammigkeit der verschiedenstmöglich
interpretierbaren UN-Resolutionen. So gibt es angesehene Rechtsexperten,
die bereits jetzt mit der Resolution 1441 einen Krieg rechtfertigt
sähen, während andere die juristische Lage gänzlich
anders bewerten.
Es ist gut, dass der Bundesrat mit seinem Beschluss von diesem Mittwoch
zumindest vordergründig wieder ein Verständnis der Neutralität
zeigt. Der einzige Fall, in dem Überflugsrechte auf jeden Fall
erteilt werden müssten, wäre bei einem klassischen Verteidigungskrieg
der USA, die entweder selber oder durch einen Angriff auf verbündete
Staaten getroffen werden könnten.
Im Hinblick auf eine Lösung der „Irak-Problematik“
durch eine – äusserst unwahrscheinliche – Ausreise
von Saddam Hussein und seine Aufnahme durch ein anderes Land ist
nicht zu verstehen, warum der Bundesrat nach einigen missglückten
anderweitigen Vorstössen der EDA-Vorsteherin jetzt völlig
ungezwungen und möglichst medienwirksam von sich gibt, dass
ein Einreisverbot gegen Saddam Hussein erhoben worden sei.
In der UNO muss die Schweiz als Vollmitglied bei diesem und in Zukunft
auftretenden ähnlichen internationalen Konflikten immer für
vernünftige Lösungen eintreten. Die menschenverachtenden,
von der USA und auch dem „alten Europa“ sowie der UNO
insgesamt beschlossenen Sanktionen gegen die unschuldige irakische
Zivilbevölkerung haben den brutalen Diktator in Bagdad überhaupt
erst in seiner Position gefestigt.
Desweiteren steht zu befürchten, dass die UNO in zwei Wochen
schlussendlich in die Spuren des Völkerbundes tritt und sich
selbst zugrunde richtet. Sollten die USA einen Krieg starten, ohne
sich um die UNO zu scheren, oder sollte der UNsicherheitsrat bei
unveränderten Vorausseztungen doch noch einem Militärschlag
die Absolution erteilen, wäre dies der Fall.
Aus der Sicht von Young4FUN.ch muss dem Schweizer Verhalten das
Neutralitätsprinzip als Maxime zugrunde liegen. Daraus ergibt
sich die Verweigerung von Überflugsrechten sowohl ohne als
auch mit UNO-Mandat, solange sich nichts grundsätzliches an
der jetzigen Situation ändert. Ausserdem sind Vermittlungen
und humanitäre Bemühungen gutzuheissen – diese müssen
aber sorgfältig vorbereitet und seriös durchgeführt
werden. Schliesslich soll etwas bewegt werden, das Abbrennen von
PR-Feuerwerken nützt in der jetzigen Lage niemandem. Inzwischen
ist ersichtlich, dass die Schweiz ohne eine UNO-Vollmitgliedschaft
glaubwürdiger vermitteln könnte. 1991 kam ein „Treffen
der letzten Chance“ noch zustande, wenn auch Saddam Hussein
damals einen Krieg durch sein Einmarschieren in Kuwait erzwang.
Kontakt:
Young4FUN.ch
Postfach 569
9501 Wil
info@young4fun.ch
www.young4fun.ch
|
|