Keine Überflugsrechte für das Versagen der UNO

Medienmitteilung vom 19. Februar 2003

In zwei Wochen wird der Aufmarsch der US-Truppen am Golf abgeschlossen sein. Dann wollen die USA und Grossbritannien nach dem zweiten Blix-Bericht auch eine zweite UNO-Resolution einbringen. Diese könnte den Weg für einen Krieg gegen den Irak, der seit über zwanzig Jahren unter dem faschistisch-stalinistischen Diktator Saddam Hussein leidet, endgültig freiräumen.
Die Schweiz wird bei einem hoffentlich vermeidbaren Waffengang der USA mehrere Fragen zu beantworten haben. Die wichtigsten wären wohl die der Überflugsrechte. Sollte es zu einem Präventivschlag der USA ohne Billigung der UNO und damit des UNsicherheitsrates kommen, so folgt aus dem Neutralitätsrecht zwingend, dass sich die Schweiz neutral verhalten und mithin sämtliche Anfragen bezüglich Überflugsrechten abschlägig beantworten muss. Dies gilt für sämtliche Überflüge – denn im Krieg ist kaum zu überprüfen, ob ein Transport nun kriegerischen oder humanitären Zwecken dient.
Solange der Irak unter Saddam Hussein nicht ganz eindeutig internationale Abkommen auf schwerwiegende Art und Weise bricht oder gar kriegerische Angriffe auf Nachbarsstaaten starten sollte, muss die Schweiz – solange sie den Geboten der Neutralität gehorchen will – Überflugsrechte auch im Falle eines UN-Mandats verweigern. Dies allein schon wegen der bekannten Schwammigkeit der verschiedenstmöglich interpretierbaren UN-Resolutionen. So gibt es angesehene Rechtsexperten, die bereits jetzt mit der Resolution 1441 einen Krieg rechtfertigt sähen, während andere die juristische Lage gänzlich anders bewerten.
Es ist gut, dass der Bundesrat mit seinem Beschluss von diesem Mittwoch zumindest vordergründig wieder ein Verständnis der Neutralität zeigt. Der einzige Fall, in dem Überflugsrechte auf jeden Fall erteilt werden müssten, wäre bei einem klassischen Verteidigungskrieg der USA, die entweder selber oder durch einen Angriff auf verbündete Staaten getroffen werden könnten.
Im Hinblick auf eine Lösung der „Irak-Problematik“ durch eine – äusserst unwahrscheinliche – Ausreise von Saddam Hussein und seine Aufnahme durch ein anderes Land ist nicht zu verstehen, warum der Bundesrat nach einigen missglückten anderweitigen Vorstössen der EDA-Vorsteherin jetzt völlig ungezwungen und möglichst medienwirksam von sich gibt, dass ein Einreisverbot gegen Saddam Hussein erhoben worden sei.
In der UNO muss die Schweiz als Vollmitglied bei diesem und in Zukunft auftretenden ähnlichen internationalen Konflikten immer für vernünftige Lösungen eintreten. Die menschenverachtenden, von der USA und auch dem „alten Europa“ sowie der UNO insgesamt beschlossenen Sanktionen gegen die unschuldige irakische Zivilbevölkerung haben den brutalen Diktator in Bagdad überhaupt erst in seiner Position gefestigt.
Desweiteren steht zu befürchten, dass die UNO in zwei Wochen schlussendlich in die Spuren des Völkerbundes tritt und sich selbst zugrunde richtet. Sollten die USA einen Krieg starten, ohne sich um die UNO zu scheren, oder sollte der UNsicherheitsrat bei unveränderten Vorausseztungen doch noch einem Militärschlag die Absolution erteilen, wäre dies der Fall.
Aus der Sicht von Young4FUN.ch muss dem Schweizer Verhalten das Neutralitätsprinzip als Maxime zugrunde liegen. Daraus ergibt sich die Verweigerung von Überflugsrechten sowohl ohne als auch mit UNO-Mandat, solange sich nichts grundsätzliches an der jetzigen Situation ändert. Ausserdem sind Vermittlungen und humanitäre Bemühungen gutzuheissen – diese müssen aber sorgfältig vorbereitet und seriös durchgeführt werden. Schliesslich soll etwas bewegt werden, das Abbrennen von PR-Feuerwerken nützt in der jetzigen Lage niemandem. Inzwischen ist ersichtlich, dass die Schweiz ohne eine UNO-Vollmitgliedschaft glaubwürdiger vermitteln könnte. 1991 kam ein „Treffen der letzten Chance“ noch zustande, wenn auch Saddam Hussein damals einen Krieg durch sein Einmarschieren in Kuwait erzwang.

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