NEIN zum Staatsvertrag mit Deutschland – NEIN zur Erpressung

Medienmitteilung vom 21. Februar 2003

Nachdem der Staatsvertrag mit Deutschland schon im Parlament keine Mehrheit fand, empfahl die zuständige Verkehrskommission des Ständerats diesem gestern eine Ablehnung. Damit dürfte wohl auch der Ständerat den Staatsvertrag ablehnen.
Young4FUN.ch begrüsst dies ausdrücklich. Der vom UVEK unter Führung von Bundesrat Moritz Leuenberger amateurhaft ausgearbeitete Vertrag ist für die Schweizer Seite so nachteilhaft, dass sämtliche direkt Beteiligten – nämlich der Kanton Zürich, die Flughafenbetreiberin Unique und die Fluggesellschaft Swiss – dagegen votieren. Wird der Vertrag abgelehnt, kann Deutschland einseitige Massnahmen verfügen. Unique-Vertreter bezweifeln aber öffentlich, ob diese für die Schweiz überhaupt viel nachteiliger als der Staatsvertrag sein könnten.
Es war ein Trauerspiel, wie Bundesrat Leuenberger diesen Dienstag nach Berlin pilgerte, um dort von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) – der früher in der DDR für den verbrecherischen Apparat der Stasi arbeitete – und dem Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Erwin Teufel (CDU), mit einem polternden Nein zu Nachverhandlungen nach Hause geschickt zu werden. Laut Artikel 15 und 16 des Luftverkehrsabkommens in den Bilateralen I muss die Schweiz von jedem EU-Land gleichberechtigt behandelt werden. Bundesrat Leuenberger wollte offenbar gar kein besseres Ergebnis erreichen, wenn er nicht einmal diesen Punkt mit Nachdruck geltend machen konnte -oder er kennt den Inhalt der Bilateralen I noch immer nicht.
Doch für einmal scheint eine klare Mehrheit der Schweizer Politiker nicht willens, gute Miene zum bösen Spiel zu machen und das fremde Diktat zu akzeptieren. Nicht zuletzt spielt dabei das negative Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichts bezüglich einer Klage von Kloten und der Swiss eine Rolle.
Schliesslich wird es zu den jetzt offenen Fragen – der genauen Verteilung der Flüge, der Anzahl Flugbewegungen, der Lärmverteilung und der Berechnungsmethode des Lärmmasses, der Zukunft der Flugüberwachung Skyguide im Luftraum Süddeutschlands – wohl noch einige Gerichtsverfahren geben. Thomas Pfisterer, Mehrheitssprecher der Kommission, ist davon überzeugt, dass es bei den Verfahren von Vorteil sei, wenn der Vertrag nicht angenommen ist. Zudem sei es völlig legitim, einen Vertrag auch abzulehnen. Sonst wären National- und Ständerat ja völlig überflüssig.
Eine Übergangslösung werde sich laut den Experten schon finden lassen. Sollte Deutschland jedoch tatsächlich eine die Schweizer Luftfahrt und die Schweizer Bevölkerung übermässig belastende einseitige Ordnung erlassen, wird es auch bei einem zu bezweifelnden Erfolg vor einem europäischen Gericht einige Zeit dauern, das wieder rückgangig zu machen.
Doch dass nicht einmal dieses Schreckgespenst zur Annahme des Luftverkehrsabkommens geführt hat, zeigt, wie schlecht das vom UVEK ausgehandelte Papier für die Schweiz wäre.
Der Bundesrat darf nicht zulassen, dass Deutschland die Schweiz förmlich zu erpressen droht. Die Schweiz ist dem nördlichen Nachbarn vor allem in der Form von EU-Verträgen schon bei unzähligen Sachfragen entgegengekommen. Es wäre ohne Probleme mit den Gründen der Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung zu rechtfertigen, nur ein eng limitiertes Kontingent deutscher Lastwagen durch die Schweiz fahren zu lassen oder die Gebühren massiv zu erhöhen. Die Verhandelnden auf der Schweizer Seite sollten es in dieser Frage den Deutschen gleich tun und (natürlich juristische genau durchgearbeitete) „einseitige Verordnungen“ den deutschen Verhandlungspartnern unter die Nase reiben. Das grosszügige Quellensteuer-Angebot Villigers an die EU, welches hauptsächlich den Deutschen nützen wird, wäre ebenso zu überdenken und sozusagen in die Verhandlungsmasse miteinzubeziehen.
Nur durch ein hartes und gleichzeitig gerechtes Auftreten kann die Schweiz ihr Überleben in Freiheit und vor allem Unabhängigkeit absichern.
Young4FUN.ch erwartet von den Schweizer Verhandlungsführern und dem Bundesrat, das volle Verhandlungsgewicht in die Waagschale zu werfen und ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erzielen. Sollte die deutsche Seite das verhindern, müssten eben gezwungenermassen andere Massnahmen ergriffen werden.

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