Vernehmlassungsantwort zum Leitbild Bevölkerungsschutz

Wolfhalden, 23.07.01

Sehr geehrte Damen und Herren

Gestützt auf Artikel 147 der Bundesverfassung und die Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren SR 172.062 Artikel 4 Abs. 3 nimmt Young4FUN.ch zur Vernehmlassung zum Leitbild Bevölkerungsschutz Stellung.

1. Einleitung

Die politische und strategische Entwicklung in Europa seit dem Ende des Kalten Krieges hat das Spektrum der Gefährdungen verändert.
Dies erfordert eine Anpassung der sicherheitspolitischen Instrumente auf aktuelle und sich in nächster Zeit abzeichnende Gefährdungen. Die Gefährdung durch einen bewaffneten Konflikt von aussen besteht zwar zur Zeit nicht, man sollte diese Möglichkeit jedoch nicht zu stark in den Hintergrund rücken. Andere Gefahren wie Katastrophen* oder Cyberkrieg, sowie die Bewältigung von Notlagen haben an Bedeutung gewonnen. Dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen wird zuwenig Rechnung getragen, dabei könnten gerade zivile Organisation z.B. den Schutz unserer Wasserreserven gewährleisten.
Je mehr dieses Szenario (Von der Gesamtverteidigung zur Katastrophe und div. Notlagen) in den Vordergrund rückt, desto klarer wird, dass die heutigen GV-Strukturen (Gesamtverteidigungsstrukturen) nicht mehr ausreichen und den Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Zu offensichtlich sind die grossen Unterschiede. Nun wird mit dem Bevölkerungsschutz endlich ein Verbundsystem angestrebt das allen Bedrohungen auf Grund genauer Risikoanalyse Rechnung trägt. Für die Gemeinden und die Kantone war bisher vielfach unklar, wer nun eigentlich für was zuständig war. Die Strukturen und Abläufe der Führungsstäbe waren nicht klar geregelt und zum Teil führten Doppelspurigkeiten zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund zur Lähmung des ganzen Systems.

Heute kann eine Katastrophe schnell zu wesentlich grösseren Schäden führen als früher, auf Grund der zunehmenden Vernetzung unserer Gesellschaft und der hohen Wertdichte. Dies erfordert, wie im Leitbild auch ausgeführt wird, Anpassungen und zum Teil grosse Veränderungen. Heute sind Katastrophen* und Notsituationen nicht mehr alleine durch den Zivilschutz lösbar und genau darum muss die Zusammenarbeit zwischen allen Partnerorganisationen (Feuerwehr, Polizei, Gesundheitswesen, Technische Betriebe und Zivilschutz) konsequent gefördert und umgesetzt werden. Spezielle Verbände müssten evtl. neu gegründet werden, wie bereits erwähnt im Bereich Informatik.

2. Stellungnahme

Wenn das vorliegende Leitbild des Bevölkerungsschutzes die nötigen Anpassungen, so wie sie von Young4FUN.ch vorgeschlagen werden berücksichtigt, könnten wir absolut hinter dem Projekt stehen.
Wir begrüssen es sehr, dass nun endlich vom isolierten Konzept des Zivilschutz abgerückt wird und zum Verbundsystem Bevölkerungsschutz übergegangen wird.

Heute sind Katastrophen und Notsituationen nicht mehr alleine durch den Zivilschutz lösbar und genau darum muss die Zusammenarbeit zwischen den Partnerorganisationen konsequent gefördert und umgesetzt werden. Wir begrüssen es sehr, dass von der Vereinheitlichung und Regelung durch den Bund abgerückt wird zugunsten einer klaren Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Nur so kann der Föderalismus gestärkt und schnell auf regionale Ereignisse reagiert werden. Der Bund sollte nur für Grossereignisse wie Zwischenfälle in einem Atomkraftwerk oder bewaffnete Konflikte Gesetze und Anweisungen erlassen. Alles andere sollte Aufgabe der Kantone sein, die nun das Leitbild Bevölkerungsschutz umsetzen müssten. Die interkantonale Zusammenarbeit und Konkordatslösungen müssen ein neues Gewicht erhalten! Wie im Leitbild ausgeführt, sollte das Prinzip von Quantität zu Qualität gelten und gerade im Bereich Zivilschutz sollte vermehrt auf eine bessere Ausbildung gesetzt werden, insbesondere für rasche Einsätze aus dem Stand der Stäbe und Formationen. Die Zusammenarbeit mit der Armee muss durch gemeinsame intensive Übungen gewährleistet werden, denn auch die Armee kann bei Katastrophen zu einer schnellen Bewältigung der Folgen beitragen. Wie die Erfahrung zeigt, hat die Zusammenarbeit bei den Unwettern im Wallis (z.B. in Gondo) hervorragend funktioniert.

Die Kantone sollten die Kooperation mit den angrenzenden Ländern selbständig planen, fördern und umsetzen können. Der Bund sollte sich auf die Ausarbeitung der nötigen gesetzlichen Grundlagen beschränken.

Die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern soll gefördert und auch geübt werden, insbesondere hinsichtlich grenzüberschreitender Katastrophen, z.B. Zwischenfälle in Atomkraftwerken, etc.!

3. Änderungsanträge und Stellungnahmen zu einzelnen Themenbereichen / Eigene Vorschläge

a. (S.4/2.2). Gefährdungsannahmen: Diese sollten vermehrt auf die Bereiche Informatik/Cyberkrieg, Naturkatastrophen und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Wasser, etc.) ausgeweitet werden! Das vorliegende Leitbild trägt diesen Gefahren zuwenig Rechnung.

b. (S 15 /5.5 Zivilschutz (Schutz, Betreuung und Unterstützung)
Das Aufgabenspektrum des Zivilschutzes sollte evtl. ergänzt werden mit dem Schutz von Informations- und Informatikeinrichtungen!
Da diese Ereignisse die ganze Schweiz betreffen können, müssten die Vorgaben vom Bund erlassen und koordiniert werden. Zusammen mit der Armee sollte ein nationales Konzept für den Informatikschutz für den Fall eines Cyberkriegs erarbeitet werden. Dies umso mehr, da es sich um eine der grössten potentiellen Bedrohungen der Zukunft handelt und wir bereits heute weitgehend von Computern etc. abhängig sind. Die gesamte Strom- und Wasserversorgung, die Verwaltung und die Lebensmittelversorgung könnten durch einen Informatikangriff lahmgelegt werden.

c. (S.19 / 6.5) Subsidiäre Einsätze durch die Armee. Das subsidiäre Prinzip ist sehr zu begrüssen und sollte auch konsequent angewendet werden! Jedoch sollte die Armee auch auf eine solche Zusammenarbeite gerüstet sein.

4. Anmerkung

Der Bevölkerungsschutz hat sehr gute Ansätze. Er kann jedoch nur funktionieren, wenn er konsequent umgesetzt wird! Auch die Partnerorganisationen müssten sich demnach restrukturieren und anpassen, es muss von einem Nebeneinander zum Miteinander werden, die Zusammenarbeit muss funktionieren. Wenn der Bevölkerungsschutz in Notlagen von der Armee subsidiär unterstützt werden soll, kann dies nur funktionieren, wenn auch die Armee darauf vorbereitet ist. Das Ziel soll die Harmonisierung sein und nicht die Vereinheitlichung. Der Bund sollte sich zurückhalten und nur Vorgaben für seine eigenen Aufgabenbereiche erlassen. Die Kantone und Gemeinden sollten im Rahmen des Leitbildes freie Hand haben. Unser föderalistisches System bedingt die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Kantone haben in der Sicherheitspolitik eine zentrale Funktion, weil sie zusammen mit den Gemeinden das Bindeglied zwischen dem Bund und der Bevölkerung bilden.

Wir danken Ihnen schon im Voraus für die Zusammenarbeit und hoffen auf eine erfolgreiche Umsetzung.

Mit freundlichen Grüssen

Young4FUN.ch
Junge für Freiheit, Unabhängigkeit, Neutralität Schweiz