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Wolfhalden,
23.07.01
Sehr
geehrte Damen und Herren
Gestützt
auf Artikel 147 der Bundesverfassung und die Verordnung über
das Vernehmlassungsverfahren SR 172.062 Artikel 4 Abs. 3 nimmt Young4FUN.ch
zur Vernehmlassung zum Leitbild Bevölkerungsschutz Stellung.
1.
Einleitung
Die
politische und strategische Entwicklung in Europa seit dem Ende
des Kalten Krieges hat das Spektrum der Gefährdungen verändert.
Dies erfordert eine Anpassung der sicherheitspolitischen Instrumente
auf aktuelle und sich in nächster Zeit abzeichnende Gefährdungen.
Die Gefährdung durch einen bewaffneten Konflikt von aussen
besteht zwar zur Zeit nicht, man sollte diese Möglichkeit jedoch
nicht zu stark in den Hintergrund rücken. Andere Gefahren wie
Katastrophen* oder Cyberkrieg, sowie die Bewältigung von Notlagen
haben an Bedeutung gewonnen. Dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
wird zuwenig Rechnung getragen, dabei könnten gerade zivile
Organisation z.B. den Schutz unserer Wasserreserven gewährleisten.
Je mehr dieses Szenario (Von der Gesamtverteidigung zur Katastrophe
und div. Notlagen) in den Vordergrund rückt, desto klarer wird,
dass die heutigen GV-Strukturen (Gesamtverteidigungsstrukturen)
nicht mehr ausreichen und den Anforderungen nicht mehr gerecht werden.
Zu offensichtlich sind die grossen Unterschiede. Nun wird mit dem
Bevölkerungsschutz endlich ein Verbundsystem angestrebt das
allen Bedrohungen auf Grund genauer Risikoanalyse Rechnung trägt.
Für die Gemeinden und die Kantone war bisher vielfach unklar,
wer nun eigentlich für was zuständig war. Die Strukturen
und Abläufe der Führungsstäbe waren nicht klar geregelt
und zum Teil führten Doppelspurigkeiten zwischen Gemeinden,
Kantonen und Bund zur Lähmung des ganzen Systems.
Heute
kann eine Katastrophe schnell zu wesentlich grösseren Schäden
führen als früher, auf Grund der zunehmenden Vernetzung
unserer Gesellschaft und der hohen Wertdichte. Dies erfordert, wie
im Leitbild auch ausgeführt wird, Anpassungen und zum Teil
grosse Veränderungen. Heute sind Katastrophen* und Notsituationen
nicht mehr alleine durch den Zivilschutz lösbar und genau darum
muss die Zusammenarbeit zwischen allen Partnerorganisationen (Feuerwehr,
Polizei, Gesundheitswesen, Technische Betriebe und Zivilschutz)
konsequent gefördert und umgesetzt werden. Spezielle Verbände
müssten evtl. neu gegründet werden, wie bereits erwähnt
im Bereich Informatik.
2.
Stellungnahme
Wenn
das vorliegende Leitbild des Bevölkerungsschutzes die nötigen
Anpassungen, so wie sie von Young4FUN.ch vorgeschlagen werden berücksichtigt,
könnten wir absolut hinter dem Projekt stehen.
Wir begrüssen es sehr, dass nun endlich vom isolierten Konzept
des Zivilschutz abgerückt wird und zum Verbundsystem Bevölkerungsschutz
übergegangen wird.
Heute
sind Katastrophen und Notsituationen nicht mehr alleine durch den
Zivilschutz lösbar und genau darum muss die Zusammenarbeit
zwischen den Partnerorganisationen konsequent gefördert und
umgesetzt werden. Wir begrüssen es sehr, dass von der Vereinheitlichung
und Regelung durch den Bund abgerückt wird zugunsten einer
klaren Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Nur
so kann der Föderalismus gestärkt und schnell auf regionale
Ereignisse reagiert werden. Der Bund sollte nur für Grossereignisse
wie Zwischenfälle in einem Atomkraftwerk oder bewaffnete Konflikte
Gesetze und Anweisungen erlassen. Alles andere sollte Aufgabe der
Kantone sein, die nun das Leitbild Bevölkerungsschutz umsetzen
müssten. Die interkantonale Zusammenarbeit und Konkordatslösungen
müssen ein neues Gewicht erhalten! Wie im Leitbild ausgeführt,
sollte das Prinzip von Quantität zu Qualität gelten und
gerade im Bereich Zivilschutz sollte vermehrt auf eine bessere Ausbildung
gesetzt werden, insbesondere für rasche Einsätze aus dem
Stand der Stäbe und Formationen. Die Zusammenarbeit mit der
Armee muss durch gemeinsame intensive Übungen gewährleistet
werden, denn auch die Armee kann bei Katastrophen zu einer schnellen
Bewältigung der Folgen beitragen. Wie die Erfahrung zeigt,
hat die Zusammenarbeit bei den Unwettern im Wallis (z.B. in Gondo)
hervorragend funktioniert.
Die
Kantone sollten die Kooperation mit den angrenzenden Ländern
selbständig planen, fördern und umsetzen können.
Der Bund sollte sich auf die Ausarbeitung der nötigen gesetzlichen
Grundlagen beschränken.
Die
Zusammenarbeit mit den Nachbarländern soll gefördert und
auch geübt werden, insbesondere hinsichtlich grenzüberschreitender
Katastrophen, z.B. Zwischenfälle in Atomkraftwerken, etc.!
3.
Änderungsanträge und Stellungnahmen zu einzelnen Themenbereichen
/ Eigene Vorschläge
a.
(S.4/2.2). Gefährdungsannahmen: Diese sollten vermehrt auf
die Bereiche Informatik/Cyberkrieg, Naturkatastrophen und Schutz
der natürlichen Lebensgrundlagen (Wasser, etc.) ausgeweitet
werden! Das vorliegende Leitbild trägt diesen Gefahren zuwenig
Rechnung.
b.
(S 15 /5.5 Zivilschutz (Schutz, Betreuung und Unterstützung)
Das Aufgabenspektrum des Zivilschutzes sollte evtl. ergänzt
werden mit dem Schutz von Informations- und Informatikeinrichtungen!
Da diese Ereignisse die ganze Schweiz betreffen können, müssten
die Vorgaben vom Bund erlassen und koordiniert werden. Zusammen
mit der Armee sollte ein nationales Konzept für den Informatikschutz
für den Fall eines Cyberkriegs erarbeitet werden. Dies umso
mehr, da es sich um eine der grössten potentiellen Bedrohungen
der Zukunft handelt und wir bereits heute weitgehend von Computern
etc. abhängig sind. Die gesamte Strom- und Wasserversorgung,
die Verwaltung und die Lebensmittelversorgung könnten durch
einen Informatikangriff lahmgelegt werden.
c.
(S.19 / 6.5) Subsidiäre Einsätze durch die Armee. Das
subsidiäre Prinzip ist sehr zu begrüssen und sollte auch
konsequent angewendet werden! Jedoch sollte die Armee auch auf eine
solche Zusammenarbeite gerüstet sein.
4.
Anmerkung
Der
Bevölkerungsschutz hat sehr gute Ansätze. Er kann jedoch
nur funktionieren, wenn er konsequent umgesetzt wird! Auch die Partnerorganisationen
müssten sich demnach restrukturieren und anpassen, es muss
von einem Nebeneinander zum Miteinander werden, die Zusammenarbeit
muss funktionieren. Wenn der Bevölkerungsschutz in Notlagen
von der Armee subsidiär unterstützt werden soll, kann
dies nur funktionieren, wenn auch die Armee darauf vorbereitet ist.
Das Ziel soll die Harmonisierung sein und nicht die Vereinheitlichung.
Der Bund sollte sich zurückhalten und nur Vorgaben für
seine eigenen Aufgabenbereiche erlassen. Die Kantone und Gemeinden
sollten im Rahmen des Leitbildes freie Hand haben. Unser föderalistisches
System bedingt die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund, Kantonen
und Gemeinden. Die Kantone haben in der Sicherheitspolitik eine
zentrale Funktion, weil sie zusammen mit den Gemeinden das Bindeglied
zwischen dem Bund und der Bevölkerung bilden.
Wir
danken Ihnen schon im Voraus für die Zusammenarbeit und hoffen
auf eine erfolgreiche Umsetzung.
Mit
freundlichen Grüssen
Young4FUN.ch
Junge für Freiheit, Unabhängigkeit, Neutralität Schweiz
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