Direkte UNO-Steuer

Die UNO soll berechtigt werden, von allen Bürgern ihrer Mitgliedstaaten direkt Steuern einzufordern. Darüber wird die UNO gemäss dem Protokoll ihrer GV 1999, A/54/28, Annex VI b, an ihrer Konferenz vom 18. - 22. März 2002 in Monterrey (Mexico) Beschluss fassen. Falls die Schweiz der politischen UNO beitritt, wäre ein Volks-Referendum gegen UNO-Steuern nutzlos, weil UNO-Recht als zwingende Bestimmung des Völkerrechts gilt. Nach Art. 193 der neuen Bundesverfassung darf dieses nicht verletzt werden. Ales wurde von langer Hand vorbereitet! Bundesbern ist unglaubwürdig. Darum UNO-Beitritt Nein!

Timothy Foellmi