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Die
UNO soll berechtigt werden, von allen Bürgern ihrer Mitgliedstaaten
direkt Steuern einzufordern. Darüber wird die UNO gemäss
dem Protokoll ihrer GV 1999, A/54/28, Annex VI b, an ihrer Konferenz
vom 18. - 22. März 2002 in Monterrey (Mexico) Beschluss fassen.
Falls die Schweiz der politischen UNO beitritt, wäre ein Volks-Referendum
gegen UNO-Steuern nutzlos, weil UNO-Recht als zwingende Bestimmung
des Völkerrechts gilt. Nach Art. 193 der neuen Bundesverfassung
darf dieses nicht verletzt werden. Ales wurde von langer Hand vorbereitet!
Bundesbern ist unglaubwürdig. Darum UNO-Beitritt Nein!
Timothy
Foellmi
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